Beklebte Verkehrsschilder: Gefahren im Straßenverkehr und unnötige Kosten
Olsberg: Schön ist es keinesfalls, dafür aber verursacht es Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg und manchmal kann es sogar gefährlich sein. Im Olsberger Stadtgebiet wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Verkehrsschilder mit Aufklebern beklebt.
Das Ordnungsamt der Stadt Olsberg weist darauf hin, dass dies verboten ist – und als Sachbeschädigung oder sogar als so genannter „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Ob Aufkleber von Fußballvereinen, politische Parolen oder etwas anderes – immer wieder finde sich an Verkehrsschildern im Olsberger Stadtgebiet solche „Verunzierungen“. Was – möglicherweise – als Spaß gedacht war, ist keinesfalls ein „Kavaliersdelikt“: Wenn Verkehrsschilder durch Aufkleber auch schon teilweise unkenntlich werden, kann dies als „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ bewertet werden. Nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches können solche Taten mit einer Geldstrafe oder im Extremfall sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Nicht weniger ärgerlich ist der Aufwand, der durch beklebte Verkehrsschilder entsteht: Das Team des Olsberger Baubetriebshofs ist seit einigen Wochen intensiv damit befasst, solche Aufkleber zu entfernen – ein zeitintensives Unterfangen, das Kosten verursacht. Zu der Arbeit können mitunter noch weitere Kosten hinzukommen – zum Beispiel dann, wenn sich Aufkleber nicht entfernen lassen oder die reflektierende Beschichtung der Schilder beschädigt worden ist. Solche Kosten müssen am Ende auf alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg umgelegt werden.
Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, auf das Anbringen von Aufklebern an Verkehrsschildern oder auch Laternenmasten zu verzichten – neben einem attraktiveren Stadtbild profitiert die Öffentlichkeit auch durch den Wegfall von vermeidbaren Kosten. Zudem behält die Stadtverwaltung Olsberg sich vor, Fälle von Aufklebern auf Verkehrsschilder zur Strafanzeige zu bringen. Hinweise auf entsprechende Vorfälle nimmt die Stadt Olsberg unter Tel. 02962/982-201 oder per E-Mail an marco.burmann@olsberg.de entgegen.
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Quelle: Stadt Olsberg
Fotocredits: Waldemar via Unsplash