Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik verlassen

Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik verlassen

Sehen und Gesehenwerden sind entscheidend für die Sicherheit
  • In bestimmten Situationen Abblendlicht manuell einschalten
  • Bei Tagfahrlicht bleiben die Heckleuchten aus
  • Starke Sichtbehinderung bedeutet: Tempo anpassen, Abstand halten

Die Lichtautomatik in modernen Autos nimmt Fahrerinnen und Fahrern einiges an Arbeit ab: Sie schaltet selbsttätig das Abblendlicht ein, wenn es dunkel wird, man in eine Tiefgarage oder durch einen Tunnel fährt. Bei Nebel und anderen diffusen Lichtverhältnissen arbeitet die Automatik aber oft nicht perfekt: Die DEKRA Experten raten, mitzudenken und das Abblendlicht von Hand einzuschalten.

„Die Lichtautomatik hat viel an Sicherheitsgewinn gebracht. Dennoch sollte man sich nicht blind auf die Technik verlassen“, sagt Denis Preissner, Unfallforscher bei DEKRA. „Die Lichtsensoren vieler Fahrzeuge unterscheiden nur zwischen Hell und Dunkel und schalten zumeist bei Nebel, Nieselregen oder Gischt nur das Tagfahrlicht ein, nicht aber das Abblendlicht. In neuesten Fahrzeugen werden die Sensoren immer sensibler, trotzdem ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und auf die Lichteinstellung zu achten.“

Tagfahrlicht reicht nicht bei schlechter Sicht

Im Tagfahrlicht-Modus leuchten die Frontscheinwerfer schwächer, die Heckleuchten bleiben komplett ausgeschaltet. Damit ist das Fahrzeug von vorn und von hinten viel schlechter zu erkennen und es kann leichter zu kritischen Situationen kommen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich beeinträchtigt ist (§ 17 Abs. 3 StVO). Bei diffusem Licht müssen die Fahrenden in solchen Situationen somit selbst zum Lichtschalter greifen und das Abblendlicht aktivieren. „Je früher, desto besser“, sagt Preissner.

Nebelscheinwerfer: Nahbereich besser ausgeleuchtet

Die Sicht verbessert sich bei diffusem Licht in der Regel, wenn die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Diese strahlen das Licht breiter ab als das normale Abblendlicht und leuchten die Fahrbahn im Nahbereich besser aus. Ohne Abblendlicht reduziert sich zugleich die Eigenblendung. Ein Wechsel auf Nebelscheinwerfer ist bei erheblicher Sichtbehinderung erlaubt, eine Verpflichtung besteht aber nicht.

„Bei Nebelfahrten im Dunkeln empfehlen wir, Nebelscheinwerfer, sofern vorhanden, zusätzlich zum Abblendlicht einzuschalten, um eine optimale Sicht und Ausleuchtung der Fahrbahn zu erhalten“, so Preissner. „Fernlicht ist bei Nebel oder Schnee dagegen wenig sinnvoll. Es wird von den Nebeltröpfchen stark reflektiert und verschlechtert so die Sicht durch Eigenblendung.“

Nebelschlussleuchte: Für Sichtweiten unter 50 Meter

Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist es erlaubt, durch das Zuschalten der Nebelschlussleuchte für mehr Sicherheit zu sorgen. Das eigene Fahrzeug ist dann selbst bei dichtem Nebel durch das helle Rücklicht früher vom nachfolgenden Verkehr zu erkennen. Dies bedeutet aber auch, dass nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Lichtet sich der Nebel wieder, muss die lichtstarke Leuchte wieder ausgeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

„Vergessen Sie nicht die wichtigsten Regeln fürs Fahren bei Nebel“, betont Unfallforscher Preissner. „Sie lauten: Geschwindigkeit anpassen, Abstand halten und sich niemals an schnell vorausfahrende Fahrzeuge ‚anhängen‘. Sonst drohen die leider bei Nebel typischen Massenunfälle.“ Sie lassen sich nur vermeiden, wenn man jederzeit innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss man sogar innerhalb der halben überschaubaren Strecke stoppen können.

 

Über DEKRA

DEKRA wurde 1925 ursprünglich mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Fahrzeugprüfungen zu gewährleisten. Mit einem weitaus breiteren Tätigkeitsspektrum ist DEKRA heute die weltweit größte unabhängige nicht börsennotierte Sachverständigenorga-nisation im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung. Als globaler Anbieter umfassender Dienstleistungen und Lösungen helfen wir unseren Kunden, ihre Ergebnisse in den Bereichen Sicherheit und Nachhaltigkeit zu verbessern. Im Jahr 2023 hat DEKRA einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro erzielt. Rund 49.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf fünf Kontinenten mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen im Einsatz. DEKRA gehört mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigen Unternehmen im Ranking.

 

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Quelle: DEKRA
Fotocredits: DEKRA/Brisystem