Rat Olsberg bewertet Windparks außerhalb von Regionalplan-Flächen kritisch
Olsberg: Die breite Mehrheit des Olsberger Stadtrates sieht Windparks außerhalb der vorgesehenen Regionalplan-Flächen kritisch. Das wurde jetzt in der jüngsten Sitzung des Stadtrates deutlich. Gleichzeitig beschlossen die Ratsmitglieder einen „Fahrplan“ für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Konkret musste der Stadtrat über das so genannte „gemeindliche Einvernehmen“ für gleich drei geplante Windparks beschließen. Das Unternehmen Eurowind Energy GmbH möchte in den Gemarkungen Helmeringhausen und Wulmeringhausen einen Windpark mit drei 250 Meter hohen Anlagen errichten; in den Gemarkungen Bruchhausen und Wiemeringhausen sind es vier 250 Meter hohe Anlagen. Eurowind hatte dazu Anträge auf Vorbescheid beim Hochsauerlandkreis gestellt.
In beiden Fällen versagte der Stadtrat mit großer Stimmenmehrheit sein „gemeindliches Einvernehmen“. Ein Argument dabei war, dass die – rechtlich geforderte – sichere Erschließung der Anlagen nicht ausreichend gewährleistet seien: Bei den vorgesehenen Wegen sei zweifelhaft, dass diese Fahrzeuge für Unterhaltung und Betrieb der Windparks und im Notfall auch Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr aufnehmen können. Und zum anderen befinden sich die geplanten Parks außerhalb der Flächen, die im Entwurf des Regionalplans für die Windkraft vorgesehen sind. Deutliche Worte fand der Stadtrat dazu: Man spreche sich „gegen die Außerkraftsetzung der kommunalen Selbstverwaltung in Bezug auf die Gestaltung der Energiewende vor Ort“ aus.
Ebenso stellte Bürgermeister Wolfgang Fischer klar, dass man die Umsetzung eines weiteren Projektes als sehr fragwürdig ansehe. RWE möchte am Langerberg vier Windräder mit einer Gesamthöhe von je 266,50 Meter errichten – ebenfalls außerhalb der Regionalplan-Flächen. Auch hier wurde ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids beim Hochsauerlandkreis gestellt. Zwar beschlossen die Ratsmitglieder, ein „eingeschränktes Einvernehmen“ ausschließlich zu den Feststellungen zu erteilen, dass das Projekt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches privilegiert ist, es keine widersprechenden Darstellungen des Flächennutzungsplans gibt und die Darstellungen des Landschaftsplanes derzeit nicht als öffentlicher Belang dem Vorhaben entgegenstehen. Dies alles betreffe aber Fragen, die per Gesetz oder städtischer Satzung geregelt seien, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung.
Bürgermeister Fischer äußerte Zweifel an der Realisierung des Projektes. Denn mit den aktuell geplanten Änderungen in der Bundes- und Landesgesetzgebung bekommen die Genehmigungsbehörden wieder wirksame Steuerungsinstrumente an die Hand – Projekte außerhalb von Regionalplan-Flächen könnten dann wieder zurückgestellt werden. Allerdings: Da die Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft sind, musste der Stadtrat aktuell auf Basis der „alten Rechtslage“ entscheiden.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dominik Stahl kritisierte die „juristische Salami-Taktik“ von RWE, durch die man sich eine bessere Rechtsposition für zukünftige Vorhaben sichern wolle: „Dieses Vorgehen ist nicht nur in höchstem Maße durchschaubar, sondern offenbart auch die Missachtung der berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“ Für die CDU-Fraktion machte Jeannette Friedrich klar, dass man bei Anträgen zu Windkraft-Projekten außerhalb von Regionalplan-Flächen das Einvernehmen versagen werde.
Lösungen soll es auch für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Olsberger Stadtgebiet geben. Vor einer Entscheidung über das weitere Vorgehen wird die Stadt Olsberg allerdings abwarten, in welchem Umfang regenerative Stromerzeugung aus der Windkraft auf Regionalplan-Flächen im Stadtgebiet stattfinden kann. Bis dahin soll ein Kriterienkatalog zu Freiflächen-Photovoltaik erarbeitet werden, der dann in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Planen und Bauen zum Thema werden wird.
_____________________
Quelle: Stadt Olsberg
Fotocredits: Karsten Würth via Unsplash