Bundestagswahl: Versand von Unterlagen für Briefwahl voraussichtlich ab 10. Februar

Bundestagswahl: Versand von Unterlagen für Briefwahl voraussichtlich ab 10. Februar

Bestwig: Der Termin für die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar rückt näher – und im Bürger- und Rathaus Bestwig gibt es bereits Anfragen zur Briefwahl. Das Wahlamt der Gemeinde Bestwig informiert daher über die voraussichtlichen Fristen für die Beantragung der Wahlunterlagen.

Auf zwei einfachen Wegen können Briefwahlunterlagen beantragt werden: Zum einen gibt es einen vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Und zum anderen befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code, mit dem die Unterlagen unkompliziert online angefordert werden können. Bis zum 2. Februar sollen allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbenachrichtigungen zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt im Bürger- und Rathaus in Verbindung zu setzen.

Wichtig: Die für die Stimmabgabe nötigen Stimmzettel werden voraussichtlich erst am 10. Februar im Bürger- und Rathaus eintreffen – und natürlich können sie auch erst dann an die Wahlberechtigten verschickt werden, die Briefwahl beantragt haben. Das Wahlamt der Gemeinde Bestwig bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, um entsprechende Geduld.

Die Information, ab wann die Briefwahlunterlagen letztendlich verschickt werden und andere aktuelle Informationen rund um die Bundestagswahl wird die Gemeinde Bestwig dann in der Presse sowie unter www.bestwig.de auf ihrer Homepage, auf ihren Facebook- und Instagram-Seiten sowie über ihren WhatsApp-Kanal informieren.

 

__________________

Quelle: Gemeinde Bestwig
Fotocredits: Gemeinde Bestwig