Einrichtung eines aktiven MZEB im HSK

Einrichtung eines aktiven MZEB im HSK

Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung

Hochsauerlandkreis: Die SPD im HSK befasst sich erneut mit der medizinischen Versorgung für erwachsene Menschen mit einer geistigen oder schweren mehrfachen körperlichen Behinderung im Hochsauerlandkreis.

Die vorhandene medizinische Versorgung dieser betroffenen Menschen ist nicht nur in NRW deutlich schlechter als die Versorgung der „Normalen Patientinnen und Patienten“, das gilt auch für den HSK.

Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes von 2015 wurde die Grundlage für die Einrichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) geschaffen. Ein MZEB setzt da an, wo die Regelversorgung an ihre Grenzen stößt, und nimmt sich Zeit für eine individuelle Betrachtung und Beratung.

Es ist an der Zeit, jetzt wo die Krankenhausplanung für NRW, aktuell beraten und verhandelt wird, den Aspekt der speziellen medizinischen Versorgung von Menschen mit geistigen oder schweren mehrfachen körperlichen Behinderungen mit in die Verhandlungen aufzunehmen und Lösungen für die Regionen, dem Hochsauerlandkreis, zu verabschieden.

Leider ist festzustellen, dass in diesem aktuellen Verfahren und den Verhandlungen die Einrichtung eines MZEB im Hochsauerlandkreis nicht vorgesehen ist.

Beim Vorschlag des Gesundheitsministeriums zur Verteilung der einzelnen Leistungsgruppen auf die Krankenhäuser bzw. deren Standorte ist festzustellen, dass in allen Krankenhäusern im HSK, Behandlungskapazitäten eingespart werden sollen.

Die dadurch entstehenden freien Behandlungskapazitäten sollten dazu genutzt werden, an einem Krankenhaus im HSK ein MZEB einzurichten. So könnte eine einigermaßen wohnortnahe, adäquate Grundversorgung für die Betroffenen sichergestellt werden.

Deshalb hat der Vorstand der SPD im Hochsauerland in seiner letzten Sitzung beschlossen, den zuständigen Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann, aufzufordern, im Zuge der laufenden neuen Krankenhausplanungen im Hochsauerlandkreis, an einem der vorhandenen Krankenhäuser die Einrichtung eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) verbindlich vorzusehen.

Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 c SGB V) wurden Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) eingeführt. Solche Zentren schließen eine schon seit langem beklagte Versorgungslücke. Nach dem neuen § 119 c SGB V soll die ambulante Versorgung von Erwachsenen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen in medizinischen Behandlungszentren ermöglicht werden, sofern sie in den bestehenden ambulanten Strukturen nicht ausreichend versorgt werden können.

 

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Quelle: SPD-Unterbezirk Hochsauerland
Fotocredits: SPD-HSK