Olsberg: Reform der Grundsteuer Thema im Rat. „Am Ende des Tages brauchen wir die 2,5 Millionen Euro“
Olsberg. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ist die Grundsteuerreform 2025 schon lange Thema – die nötige Online-Selbstauskunft hatte vor Jahresfrist für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Nun ist die Reform der Grundsteuer auch im Olsberger Stadtrat angekommen: Bürgermeister Wolfgang Fischer und Stadtkämmerer Stefan Kotthoff gaben einen Überblick über den aktuellen Sachstand.
Wobei: Die eigentlichen Entscheidungen werden auf Ebene des Landes NRW getroffen. „Aber am Ende des Tages werden wir gefragt, was wir gemacht haben“, so Bürgermeister Wolfgang Fischer. Hintergrund: Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsmethodik der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt – die Bewertungsregeln müssten eine „realitätsnahe Bewertung“ ermöglichen.
Mit dem Modell, welches das Land NRW nun für die Bewertung gewählt hat, zeichnet sich ab, dass es zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken kommt. Konkret bedeutet dies: Wenn das Aufkommen aus der Grundsteuer für eine Kommune „unterm Strich“ gleich bleiben soll, werden – zumindest tendenziell – Eigentümer von Wohngrundstücken künftig mehr zu zahlen haben, wohingegen Eigentümer von Gewerbegrundstücken eher entlastet werden. Konkret werden sich die Auswirkungen aber „sehr individuell“ gestalten, stellte Stadtkämmerer Stefan Kotthoff fest – es sei derzeit kaum zu sagen, wer besonders be- oder entlastet werde.
Klar sei aber auch, unterstrich Bürgermeister Wolfgang Fischer, dass die Grundsteuer eine der wichtigsten Finanzierungsquellen einer Kommune sei. Für die Stadt Olsberg betrage das jährliche Aufkommen aus der Grundsteuer bislang rund 2,5 Millionen Euro.
Als weiteres Problem stellt sich dar, dass das Gesamtaufkommen der Messbeträge insgesamt sinkt. Will also eine Kommune stabile Erträge aus der Grundsteuer erzielen, müsste der Hebesatz entsprechend erhöht werden. Eine Berechnung des Finanzministeriums NRW zeigt, dass dann der Hebesatz für die Grundsteuer B – also auf Wohngrundstücke – von derzeit 520 Prozent auf dann 695 Prozent angehoben werden müsste. Das aber würde Be- und Entlastungseffekte noch einmal verstärken.
Die Landesregierung schlägt nun als Lösung eine Differenzierung der Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und für gewerbliche Grundstücke andererseits vor. Kommunale Spitzenverbände kritisieren dieses Vorgehen – zum einen, weil das Land NRW dieses Thema nun sehr spät aufgreift: Die bereits erlassenen rund 95 Prozent der Grundsteuermessbetragsbescheide sind ganz überwiegend bestandskräftig. Sie in dem kurzen Zeitfenster bis Jahresende wieder aufzuheben und in geänderter Form neu zu erlassen ist nicht realistisch. Und zum anderen werden Verantwortung und rechtliche Risiken auf die Kommunen abgewälzt. Stefan Kotthoff unterstrich, dass die Frage einheitlicher oder gesplitteter Hebesätze nicht das Grundproblem löse: „Irgendwen werden wir belasten müssen.“ SPD-Fraktionschef Helmut Kreutzmann ergänzte, dass Mehrbelastungen bei Wohngrundstücken auch Auswirkungen für Mieterinnen und Mieter mit sich bringen, da entsprechende Kosten umgelegt werden.
Es bleibe abzuwarten, ob die landesweit massive Kritik der Kommunen beim Land zu einem Umdenken führen wird, resümierte Bürgermeister Fischer. Rat und Verwaltung in Olsberg werden sich auch weiter mit der Thematik beschäftigen – zum Beispiel in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses. Klar müsse aber auch sein, dass die Stadt Olsberg auf das Aufkommen aus der Grundsteuer angewiesen ist – Wolfgang Fischer: „Am Ende des Tages brauchen wir die 2,5 Millionen Euro.“ Dabei seien die Ursachen und Neuregelungen der Reform keineswegs in der Stadt Olsberg zu suchen: „Wir müssen lediglich mit den Konsequenzen leben, die sich wahrscheinlich direkt im Portemonnaie von uns allen auswirken werden.“
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Quelle: i. A. Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olsberg
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