Vor Straßenausbau: Gemeinde Bestwig will auch weiter Dialog mit den Anwohnern führen
Bestwig: Für betroffene Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW – auch in der Gemeinde Bestwig – waren die so genannten Straßenausbaubeiträge ein Ärgernis, das zum Teil hohe Kosten mit sich gebracht hat. Nun hat das Land NRW rückwirkend zum Jahresbeginn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Trotzdem will die Gemeinde Bestwig nun freiwillig an zwei Punkten festhalten, die bislang bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen Pflicht waren – und zwar aus Gründen von Bürgernähe und Transparenz.
Das wurde jetzt in der jüngsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses deutlich. Konkret sollen zum einen bei Straßenausbaumaßnahmen auch weiterhin Anliegerversammlungen stattfinden. Dort werden die Anwohnerinnen und Anwohner über das konkrete Projekt informiert – und sie können auch Stellung beziehen oder eigene Vorschläge einbringen. Inhalt der Anliegerversammlungen – in denen früher oft finanzielle Fragen breiten Raum einnahmen – soll nun nur noch der technische Straßenausbau sein. Bei Straßenbeleuchtungsmaßnahmen erhalten die Anlieger weiterhin ein Informationsschreiben.
Und zum anderen will die Gemeinde Bestwig auch weiterhin ihr bestehendes Straßen- und Wegekonzept jährlich fortschreiben. Darin wird insbesondere dokumentiert, in welchem Jahr welche Straßenausbaumaßnahme voraussichtlich stattfinden soll. Für Jörg Stralka, Leiter des Bestwiger Bau- und Umweltamtes, ist ein solches Konzept immer auch ein Zeichen für Transparenz gegenüber der Bürgerschaft, aber auch gegenüber den kommunalpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern.
Beide Vorschläge wurden von den Fraktionen im Gemeindeentwicklungsausschuss einhellig begrüßt. Nicht nur die Bürgerschaft, auch die Kommunalverwaltungen würden durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge entlastet, so die Fraktionsvorsitzenden Alexander Brockhoff (CDU) und Paul Theo Sommer (SPD).
Die Verwaltung wies darauf hin, dass zwar keine Beitragsbescheide mehr erlassen werden, aber zur Refinanzierung weiterhin umfangreiche Abrechnungen erforderlich werden. Der Grund: Finanziell entsteht den NRW-Kommunen – und damit auch der Gemeinde Bestwig – kein Schaden durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Nach den neuen rechtlichen Vorgaben übernimmt nun das Land NRW den Anteil der Kosten, der bislang bei Straßenausbaumaßnahmen von den Anliegern an die Kommunen zu zahlen war.
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Bild: Großbaustelle in der Hüttenstrasse in Olsberg
Quelle: Gemeinde Bestwig
Fotocredits: Brisystem