Fall Björn Höcke – Ein Urteil mit Strahlkraft – Nichts habe er gewusst, behauptete er …

Berliner Morgenpost: Ein Urteil mit Strahlkraft, ein Kommentar von Tim Kummert zum Höcke-Urteil

Björn Höcke blieb bei seiner Linie – bis zum Schluss. Nichts habe er gewusst, behauptete er. Also, vor allem habe er nicht geahnt, dass die Parole „Alles für Deutschland“ ein Slogan der brutalen „Sturmabteilung“ (SA) der Nationalsozialisten war. Höcke hatte den Satz bei einer Demonstration seinen Zuhörern entgegengerufen und sie damit angestachelt.

Das Landgericht in Halle verurteilte Höcke nun dafür: Der Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende muss eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen, weil die Verwendung von Nazi-Slogans strafbar ist. Es ist ein Urteil mit Strahlkraft: Der deutsche Staat steht nicht achselzuckend daneben, wenn neurechte Politiker altrechte Parolen skandieren. Und „Ich hab’s nicht gewusst“ zu rufen, zieht als Argument in solchen Fällen vor Gericht nicht. Das ist gut so. Ein gewisses Grundwissen über die Geschichte des Nationalsozialismus kann in Deutschland erwartet werden. Dass nun ausgerechnet der ehemalige Geschichtslehrer Björn Höcke das nicht gewusst haben will, ist eine besondere Pointe dieses Skandals.

Höcke, ein Mann, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist angesehen wird, muss sich künftig in Acht nehmen. Und seine Freunde in der AfD auch. Denn das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist zwar geschützt, doch die Grenze verläuft exakt dort, wo mit der Erinnerung an dunkelste Zeiten dieses Landes gespielt wird. Die Höhe der Strafe ist in diesem Fall eher sekundär, wichtig die Verurteilung an sich. Höckes Nazi-Parolen mögen bei Rechtsextremen gut ankommen, die gern „Alles für Deutschland“ hören. Doch das ist nichts für Deutschland.

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Quelle: BERLINER MORGENPOST, Redaktion
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