Aprilwetter: Sommerreifen trotz Glätte und Schnee? Situative Winterreifenpflicht in Deutschland – O bis O (Oktober bis Ostern) hat keine rechtliche Relevanz
Nach einem kurzen Temperaturhoch, ist es in dieser Woche vielerorts mit Temperaturen im einstelligen Bereich wieder kalt geworden. Doch was ist, wenn man bereits Sommerreifen aufgezogen hat und es wider Erwarten doch nochmal schneit? Der ADAC weist darauf hin, dass die Empfehlung für Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) keine rechtliche Relevanz hat. Denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Rechtlich gesehen müssen Autofahrer daher bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls müssten die Winterreifen wieder aufgezogen werden.
Andersherum ist es auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Der ADAC rät daher, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
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