Kein Durchbruch für die Krankenhausreform – Wenig neue Informationen für Patienten, viel zusätzliche Bürokratie …

Krankenhaustransparenzgesetz: Wenig neue Informationen für Patienten, viel zusätzliche Bürokratie für das Personal und kein Durchbruch für die Krankenhausreform

Zum Abstimmungsergebnis über das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrates erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt:

„Während Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern dringend auf eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und echte Strukturreformen warten, setzt der Bundesgesundheitsminister als erste Maßnahme im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf durch, der die bürokratische Belastung weiter erhöht. Zugleich bringt das geplante Verzeichnis für die Patientinnen und Patienten kaum Verbesserungen, denn die dort vorgesehenen Informationen sind schon jetzt weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar.

Um das Gesetz durchzusetzen, hat der Minister weitere Finanzmittel in den Raum gestellt. Bei bloßen Versprechungen darf es aber nicht bleiben. Bund und Länder müssen sich klar zu ihrer finanziellen Verantwortung bekennen. Dass der Bund seinen Anteil nun offenbar vollständig auf die GKV-Beitragszahler abwälzen will, ist kein Ausdruck der erforderlichen Verantwortungsbereitschaft.

Mit der gestrigen Mehrheitsentscheidung im Vermittlungsausschuss des Bundesrates ist das Ringen um die dringend erforderliche Krankenhausreform nicht beendet. Die große Reform, die wir brauchen, kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Deswegen kann man dem Gesundheitsminister nur raten, für die weiteren Reformschritte nicht auf knappe Mehrheitsentscheidungen und die Ampel-Disziplin im Bundesrat zu setzen, sondern die Gemeinsamkeit mit allen Bundesländern zu suchen. Die dazu notwendige Kompromissbereitschaft sollten Bund wie Länder aus Verantwortung für die Gesundheitsversorgung in unserem Land aufbringen.

Der notwendige Konsensprozess darf nicht durch einseitige Vorfestlegungen behindert werden. Bund und Länder haben verabredet, die neue Planungssystematik (Leistungsgruppen) gemeinsam weiterzuentwickeln und dabei auch die Ärzteschaft und die weiteren Akteure der Selbstverwaltung einzubinden. Dies darf der Bund nicht dadurch unterlaufen, dass er das Transparenzgesetz nutzt, um sich bereits vorab und einseitig die Definitionsmacht über die Leistungsgruppen zu sichern.

Es ist entscheidend, dass sich alle Beteiligten möglichst bald an einen Tisch setzen. Dabei muss der Fokus der Reform klar auf eine bessere Personalausstattung, gute Arbeitsbedingungen und einen spürbaren Bürokratieabbau gelegt werden. Genauso sind die Belange der ambulanten Versorgung von Beginn an mit zu berücksichtigen.“

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Quelle: Bundesärztekammer, Dezernat Politik und Kommunikation
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