Dirk Wiese: Briloner SPD diskutiert über das Heizungsgesetz

Briloner SPD diskutiert über das Heizungsgesetz
Zu einem Diskussionsabend zum Gebäudeenergiegesetz oder kurz gesagt Heizungsgesetz hatte jetzt die Briloner SPD ins Cafe am Markt eingeladen. Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende berichtete in einem Vortrag über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und den aktuell geplanten Förderrahmen und ging im Laufe der Veranstaltung auf viele Nachfragen aus dem Publikum ein.
Wiese ging dabei zuerst auf die Hintergründe des Gesetzgebungsverfahrens ein. Denn Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 seine Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren.

Diese Klimaschutzziele sind im Klimaschutzgesetz verankert, das auch ein Klimaschutzprogramm vorsieht, damit die Ziele erreicht werden können. Dazu gehört auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Betrieb von Gebäuden durch Heizen und die Versorgung mit Warmwasser verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Die Wärmewende ist also ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.

„Zentrale Vorgabe der geplanten Neuregelung im GEG ist, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe ab dem 1. Januar 2024. Bei bestehenden Gebäuden greift sie für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.“, so Wiese.

„Erst, wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, muss eine neue eingebaut werden.“ 

Die SPD-Fraktion konnte in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zum GEG durchsetzen, dass eine verpflichtende deutschlandweite kommunale Wärmeplanung das zentrale Steuerungsinstrument für die Kommunen und eine wertvolle Orientierungshilfe für die Bürger:innen in der Wärmewende sein wird. Aus der kommunalen Wärmeplanung, die in dieser vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, wird für alle Bürgerinnen und Bürger ersichtlich, welche Wärmeversorgungsmöglichkeiten in ihrer Straße geplant werden und zukünftig zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können Eigentümer aus den vor Ort zur Verfügung stehenden Alternativen die für sich beste Wärmeversorgung wählen, z. B. Fernwärme, Strom, klimaneutrales Gas, Holz und Pellets oder anderes. Die Kommunen gehen also in die Vorleistung und schaffen Klarheit, wo welche Wärmelösungen zukünftig möglich sind.

Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt.
Keine klimafreundliche Wärmetechnologie darf von vorneherein ausgeschlossen werden, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. Möglich sind sieben Standardoptionen (Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Heizung mit Biomasse wie Holzpelles oder Wasserstoff, Solarthermiehybridheizung und Wärmepumpenhybridheizung) plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten.Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung.
Wer ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro hat, soll weitere 30 Prozent Förderung bekommen.

Wer schnell ist und schon vor 2028 umrüstet, bekommt einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Außerdem soll es zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Haushalte mit zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro geben.

Dirk Wiese (MdB) ging in seinem Vortrag auch sehr selbstkritisch auf das Gesetzgebungsverfahren und die Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition in den letzten Wochen ein. „Das ganze Verfahren war kein Glanzstück. Am Ende haben wir das Gesetz von Robert Habeck aber richtigerweise vom Kopf auf die Füße gestellt und sehr pragmatische Lösungen gefunden.“ Die Ampel-Fraktionen hätten das Gebäudeenergiegesetz gern in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause verabschiedet. Ein Abgeordneter der Union hat aber einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der Begründung, dass ihm als Abgeordneter nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden sei, sich mit dem Entwurf zu beschäftigen.

Die Ampel wollte das Gesetz so schnell wie möglich verabschieden, damit die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit haben und wissen, was auf sie zukommt.
Das Bundesverfassungsgericht aber hat dem Eilantrag stattgegeben mit der Begründung, dass es nicht ausschließen könne, dass durch das schnelle Verfahren die Rechte Abgeordneter verletzt worden seien. Ob durch das Verfahren tatsächlich Rechte von Abgeordneten beeinträchtigt worden sind, wird aber erst abschließend in der Hauptverhandlung geprüft und entschieden. Mögliche Ersatztermine für eine abschließende Befassung des Bundestages und Bundesrates wären Ende Juli in einer Sondersitzung gewesen oder eben – wie nun beschlossen – Anfang September in der nächsten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause.
Die Ampel-Fraktionen sind sich einig, dass das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen und nicht mehr geändert werden soll. Damit wissen alle schon jetzt, was ab 2024 geplant ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss keine inhaltliche Wertung gegenüber dem Gesetz vorgenommen.
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Quelle: Dirk Wiese
Fotocredit:©Dirk Wiese