Olsberg: „Gemeinsam gegen Armut“: Soziale Einrichtungen können Bedarf für Stärkungspakt anmelden

„Gemeinsam gegen Armut“: Soziale Einrichtungen können Bedarf für Stärkungspakt anmelden

Olsberg/Bestwig. Unterstützung für die soziale Infrastruktur und Menschen in Notlagen – das ist das Ziel des NRW-Stärkungspaktes „Gemeinsam gegen Armut“. Rund 150 Millionen Euro stellt das Land seinen Kommunen dabei bereit. Für die Stadt Olsberg stehen rund 49.800 Euro und für die Gemeinde Bestwig rund 34.100 Euro zur Verfügung. Organisationen der sozialen Infrastruktur können jetzt ihre Bedarfe anmelden. Allerdings gibt es dabei einige Voraussetzungen zu beachten.

Zur sozialen Infrastruktur zählen zum Beispiel Tafeln, Kleiderkammern, soziale Beratungsstellen oder Treffpunkte. Viele solcher Einrichtungen stehen vor Herausforderungen: Zum einen sind Kosten für Energiepreise oder Mieten deutlich angestiegen – und zum anderen werden solche Beratungs- und Hilfsangebote immer stärker nachgefragt. Denn neben direkter finanzieller Unterstützung spielen gerade die Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine wichtige Rolle.

Hier möchte der Stärkungspakt „Gemeinsam gegen Armut“ ansetzen:

Durch die finanzielle Förderung des Landes sollen soziale Einrichtungen dabei unterstützt werden, um ihre wichtige Arbeit fortsetzen oder sogar ausbauen zu können. Ebenso gibt es die Möglichkeit, dass diese Institutionen Mittel für Einzelfallhilfen beantragen, um Menschen in besonderen Notlagen unbürokratisch zu helfen.

Allerdings: Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. So legt das Land NRW in seinen Förderrichtlinien fest, dass die Unterstützung vor allem für Mehrausgaben eingesetzt werden kann, die im Jahr 2023 anfallen – zum Beispiel für Energie-, Miet- oder Personalkosten. Erstattet werden kann dabei die Differenz der Ausgaben im Jahr 2023 zu den Ausgaben des Jahres 2022. Auch bei Mehrkosten für mögliche Ausweitungen von Beratungs- und Unterstützungsangeboten können die Fördermittel engesetzt werden. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen gibt es unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw online.

Audrücklich begrüßen die beiden Bürgermeister Wolfgang Fischer (Stadt Olsberg) und Ralf Péus (Gemeinde Bestwig) die Zielsetzung des Stärkungspaktes „Gemeinsam gegen Armut“. Gerade Hilfs- und Beratungsangebote seien für Menschen in Notsituationen wichtige Anlaufstellen: „Es ist richtig, solche Einrichtungen zu stärken“, so Ralf Péus. Dennoch sei mehr Flexibilität bei den Förderrichtlinien wünschenswert, ergänzt Wolfgang Fischer: „Hilfen sollen unbürokratisch sein, damit sie ankommen“ – wenn aber in einem Förderverfahren Hürden aufgebaut werden, bestehe immer die Gefahr, dass eine Unterstützung nicht ankommt – obwohl sie dringend benötigt wird.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die Mittel aus dem Stärkungspakt „Gemeinsam gegen Armut“ in Anspruch nehmen möchten, können bei den Kommunalverwaltungen in Olsberg und Bestwig ihren Bedarf anmelden. Nähere Informationen und die entsprechenden Formulare finden interessierte Organisationen oder Einrichtungen auf der Homepage des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wichtig: Bedarfsanmeldungen müssen bis spätestens 31. Mai 2023 vorliegen. Ein Rechtsanspruch, dass gemeldete Bedarfe in jedem Fall gedeckt werden können, besteht aber nicht. Ansprechpartner bei der Stadt Olsberg ist Meinolf Guntermann (Tel. 02962 / 982-277; E-Mail meinolf.guntermann@olsberg.de); Ansprechpartnerin der Gemeinde Bestwig ist Claudia Schmitten (Tel. 02904 / 987-130; E-Mail claudia.schmitten@bestwig.de).

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Quelle: i. A. Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olsberg
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